11. 01. 2024, 10:05
(10. 01. 2024, 20:00)Jack Lanthyer schrieb: In Belgien weiß ich aus der Webseite der SNCB, daß mindestens 8 Arbeitstagen vor dem Streiktermin ein Streikantrag beim HR Rail eingereicht werden muß, bevor gestreikt werden darf. Die Arbeitnehmer der SNCB müssen sich spätestens 72 Std. vor dem Streikbeginn melden, ob sie arbeiten oder streiken möchten. Nur so gibt es den Disponenten der SNCB eine Planungssicherheit für die Ausarbeitung von "Notdienstfahrplänen". Die Aufrechterhaltung von wichtigen Verkehrsdienstleistungen, insbesondere in der Hauptverkehrszeit, bzw. im Berufsverkehr stellt kein Streikbruch dar, sondern befriedigt die Interessen der Allgemeinheit. Eine belgische Rechtsgrundlage könnte unsere Bundesregierung übernehmen und ich glaube nicht, daß das so was Verfassungswidrig ist.
Ein Streik ist nunmal dazu da, um den normalen Betriebsablauf zu stören. Ich bin mir auch sicher, dass alle verfügbaren Argumente seitens der DB dem Arbeitsgericht in Frankfurt/M zugetragen wurden, der Eilantrag wurde aber abgelehnt.