09. 03. 2009, 20:45
§12 der StVO regelt das Halten und Parken generell und sehr ausführlich.
§4(3) der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVS regeln das Aussteigen, sowie die Ausnahmen vom Aussteigen und Einsteigen an Haltestellen.
§4(3) der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVS regeln das Aussteigen, sowie die Ausnahmen vom Aussteigen und Einsteigen an Haltestellen.