21. 10. 2023, 23:24
Und das bringt genau was? Unterlassene Hilfeleistung bedingt zunächst einmal Hilfsbedürftigkeit.
Dass dies ein Armutszeugnis ist, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.
Man könnte höchstens beim EBA anfragen, ob die vorhandenen Notfallpläne angewendet worden sind und ob dieser Firma nicht aus Sicherheitsgründen die Konzession entzogen werden muss.
Dass dies ein Armutszeugnis ist, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.
Man könnte höchstens beim EBA anfragen, ob die vorhandenen Notfallpläne angewendet worden sind und ob dieser Firma nicht aus Sicherheitsgründen die Konzession entzogen werden muss.