01. 09. 2023, 19:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01. 09. 2023, 19:29 von Peter K.)
Es ist immer das gleiche Spiel. Zur Klarstellung: Für die Ausstattung von Bushaltestellen ist der Straßenbaulastträger zuständig. Die SSB hat die LHS unterstützt, wenn die Wartehallen über Werbung finanziert werden können. Im Fall der Haltestelle Nixenweg wurde die vorhandene Werbefläche zurückgebaut, weil sie nicht zu vermarkten war. Die Wartehalle ließ der Vertragspartner stehen. Durch den Umbau der Haltestelle (durch den Straßenbaulastträger) musste die Wartehalle nun abgebaut werden. Eine neue Wartehalle wird nicht über Werbung zu finanzieren sein, somit muss die LHS diese Kosten übernehmen. Ich bin mal gespannt ob sie das nun tut, und wenn ja, wer sie in Zukunft pflegt.