04. 07. 2023, 22:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04. 07. 2023, 22:24 von dt8.de.)
(04. 07. 2023, 21:53)AlexB2507 schrieb: Wie wäre es den durch Reinigung?![]()
Dir ist hoffentlich bekannt was Urheberrecht ist und das es auch für Architektur gilt.
Es ist fraglich, ob das in dem Fall überhaupt greift. Vereinfacht gesagt verbietet das Urheberrecht nicht die "Zerstörung" eines Kunstwerks, denn gerade an einem Bauwerk hat nicht nur der Architekt Rechte, sondern auch der Eigentümer an der Instandhaltung der Sache.