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Ansagen von ssb-Linien.de auf Youtube gefunden
#10
Hallo,

(23. 02. 2009, 06:27)Weinberg_61er schrieb: Also, als allererstes: Ein auftragausführendes Tonstudio (wenn man davon ausgeht, dass hinter den teilweise wirklich qualitativ schlechten Aufnahmen tatsächlich ein "Tonstudio" steckt) hat nicht zwangsläufig alle Urheber- und Vertriebsrechte, bzw. Verwertungsrechte.

Nun, das mit dem Tonstudio war ungenau, da uns die genaue Zusammensetzung der Beteiligten unklar ist. Wahrscheinlich liegen die Urheberrechte sogar bei Frau Roth, ziemlich sicher aber nicht bei der SSB. Und nach deutschem Recht können diese Rechte nicht übertragen werden, der Urheber bleibt immer der Urheber. Darum heißt es im deutschen auch Urheberrecht ("das Recht des Erstellers") und nicht wie im angloamerikanischen Copyright ("das Recht zur Kopie").
Hierzulande können nur die Vertriebs- und Verwertungsrechte vom Urheber an jmd. anderes übertragen werden.

(23. 02. 2009, 06:27)Weinberg_61er schrieb: Das kommt immer auf die Art der Verwertung an. Das wäre schlimm, wenn ein Tonstudio etwas aufnimmt und dem gleich alles gehört, nur weil es über sein Mikrofon aufgenommen wurde. Da würden sämtliche Produzenten und Investoren der Welt mit einer Stimme aufschreien. "Gehören" tut das erst mal dem, der das Ganze bezahlt.

Da sind jetzt zwei Dinge falsch: 1.) gilt das nicht weltweit sondern nur in D, und 2.) "gehört" es keinesfalls dem Produzenten oder Geldgeber. Die Urheberrechtsinhaber (meist der Interpret, der Komponist und der Texter) verkaufen die *Verwertungsrechte* an den Produzenten (= Geldgeber). Die Urheberrechte bleiben dabei zwar bei den Interpreten usw., aber diese räumen dem Produzenten meist exklusive Rechte ein, d.h. verzichten vertraglich auf die Wahrnehmung ihrer Rechte. Nach dt. Recht sind sie aber noch imer Urheber.

(23. 02. 2009, 06:27)Weinberg_61er schrieb: Und vom demher ist davon auszugehen, dass rechtlicher sowie geistiger Inhaber die SSB AG ist.

Von was: von den Verwertungsrechten oder von der Urheberschaft? Von ersterem ja, zweiteres dürfte Frau Roth sein.
Bitte beachten, daß es da im dt. Recht diese "feine" Unterscheidung gibt.

(23. 02. 2009, 06:27)Weinberg_61er schrieb: Jetzt ist die Frage: Wie ist AFu an die Daten gekommen? Hat er sie selbst erstellt? Oder hat er sie von der SSB so erhalten (auf einer CD bspw.)? Das ist nämlich ein signifikanter Unterschied! Hat er die Dateien selbst erstellt (durch Aufnehmen im Zug mit einem entsprechenden Aufnahmegerät), dann gehört im das Recht an den Dateien, auch wenn sie inhaltlich anderen Rechten unterliegen.

Genau so ist es. Aufnahme per Mikro vom IBIS im Fahrzeug.

Und damit ist der Rest unerheblich, Andreas hat da Ansprüche. Da sich ja inzwischen noch ein weiterer Rechteinhaber "gemeldet" hat sieht es da ganz schwar für den Ersteller des Videos aus ...


Martin
Hallo,

(23. 02. 2009, 09:00)Stadtbahner schrieb: Erst vor 4 Tagen haben wir eine Seite entdeckt, wo der Betreiber über 30 Bilder von unserer Seite gestohlen hat und fast seine komplette Galerie damit ausgestattet hat.

Kleine Frage (Antwort gerne auch per PM): wo? Würde gerne nachsehen, ob dort auch Bilder von mir sind.

Martin
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RE: Ansagen von ssb-Linien.de auf Youtube gefunden - von dt8.de - 23. 02. 2009, 11:26

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