23. 02. 2009, 06:27
Ahaa.... sehr interessantes Thema, worüber diskutiert wird.
Also, als allererstes: Ein auftragausführendes Tonstudio (wenn man davon ausgeht, dass hinter den teilweise wirklich qualitativ schlechten Aufnahmen tatsächlich ein "Tonstudio" steckt) hat nicht zwangsläufig alle Urheber- und Vertriebsrechte, bzw. Verwertungsrechte. Das kommt immer auf die Art der Verwertung an. Das wäre schlimm, wenn ein Tonstudio etwas aufnimmt und dem gleich alles gehört, nur weil es über sein Mikrofon aufgenommen wurde. Da würden sämtliche Produzenten und Investoren der Welt mit einer Stimme aufschreien. "Gehören" tut das erst mal dem, der das Ganze bezahlt. Und vom demher ist davon auszugehen, dass rechtlicher sowie geistiger Inhaber die SSB AG ist.
Jetzt ist die Frage: Wie ist AFu an die Daten gekommen? Hat er sie selbst erstellt? Oder hat er sie von der SSB so erhalten (auf einer CD bspw.)? Das ist nämlich ein signifikanter Unterschied! Hat er die Dateien selbst erstellt (durch Aufnehmen im Zug mit einem entsprechenden Aufnahmegerät), dann gehört im das Recht an den Dateien, auch wenn sie inhaltlich anderen Rechten unterliegen. Das betrifft dann eine andere Rechtslage. Inhaltlich gehört es der SSB AG. Aber tonträgertechnisch gehört es AFu (MP3 wurde in mehreren Rechtsstreitigkeiten anerkannt, als Tonträger für Audioinhalte zu fungieren, auch wenn es sich dabei selbst nur um eine Datei handelt, die ohne physikalischen Datenträger gar nicht existieren kann... blöd, aber leider wahr!). Durch ein Übereinkommen zwischen AFu und der SSB hat er die Genehmigung bekommen, die Dateien unentgeltlich zu vertreiben.
Was AFu nun in der Situation machen kann, ist bei YouTube darauf aufmerksam zu machen, dass das Videofile am Ende darauf verweist, Dateien von seiner Seite verwendet zu haben, allerdings ohne sein Einverständnis. Das ist eine Sachlage, die zu 100 Prozent dafür reichen würde, um das File aus dem Netz zu nehmen. Denn die Vertriebsrechte liegen hier bei AFu. Wie jedoch gesagt, alles unter der Vorraussetzung, AFu hat die Dateien selbst aufgenommen. Hat er das nicht, wirds schwieriger.
Das Neu-Erstellen einer Audio-Datei erreicht i.d.R. die Schöpfungshöhe für die Anerkennung einer Neuschaffung eines Tonträgers. Ein Umcodieren von bestehenden Datenträgern und -formaten erreichen diese Höhe nicht (z.B. Umwandeln von einer Audio-CD in einzelne MP3s).
Grüße!
Also, als allererstes: Ein auftragausführendes Tonstudio (wenn man davon ausgeht, dass hinter den teilweise wirklich qualitativ schlechten Aufnahmen tatsächlich ein "Tonstudio" steckt) hat nicht zwangsläufig alle Urheber- und Vertriebsrechte, bzw. Verwertungsrechte. Das kommt immer auf die Art der Verwertung an. Das wäre schlimm, wenn ein Tonstudio etwas aufnimmt und dem gleich alles gehört, nur weil es über sein Mikrofon aufgenommen wurde. Da würden sämtliche Produzenten und Investoren der Welt mit einer Stimme aufschreien. "Gehören" tut das erst mal dem, der das Ganze bezahlt. Und vom demher ist davon auszugehen, dass rechtlicher sowie geistiger Inhaber die SSB AG ist.
Jetzt ist die Frage: Wie ist AFu an die Daten gekommen? Hat er sie selbst erstellt? Oder hat er sie von der SSB so erhalten (auf einer CD bspw.)? Das ist nämlich ein signifikanter Unterschied! Hat er die Dateien selbst erstellt (durch Aufnehmen im Zug mit einem entsprechenden Aufnahmegerät), dann gehört im das Recht an den Dateien, auch wenn sie inhaltlich anderen Rechten unterliegen. Das betrifft dann eine andere Rechtslage. Inhaltlich gehört es der SSB AG. Aber tonträgertechnisch gehört es AFu (MP3 wurde in mehreren Rechtsstreitigkeiten anerkannt, als Tonträger für Audioinhalte zu fungieren, auch wenn es sich dabei selbst nur um eine Datei handelt, die ohne physikalischen Datenträger gar nicht existieren kann... blöd, aber leider wahr!). Durch ein Übereinkommen zwischen AFu und der SSB hat er die Genehmigung bekommen, die Dateien unentgeltlich zu vertreiben.
Was AFu nun in der Situation machen kann, ist bei YouTube darauf aufmerksam zu machen, dass das Videofile am Ende darauf verweist, Dateien von seiner Seite verwendet zu haben, allerdings ohne sein Einverständnis. Das ist eine Sachlage, die zu 100 Prozent dafür reichen würde, um das File aus dem Netz zu nehmen. Denn die Vertriebsrechte liegen hier bei AFu. Wie jedoch gesagt, alles unter der Vorraussetzung, AFu hat die Dateien selbst aufgenommen. Hat er das nicht, wirds schwieriger.
Das Neu-Erstellen einer Audio-Datei erreicht i.d.R. die Schöpfungshöhe für die Anerkennung einer Neuschaffung eines Tonträgers. Ein Umcodieren von bestehenden Datenträgern und -formaten erreichen diese Höhe nicht (z.B. Umwandeln von einer Audio-CD in einzelne MP3s).
Grüße!