17. 01. 2023, 16:42
(16. 01. 2023, 20:06)Sebastian590 schrieb: Ich weiß halt nicht in wie weit die Fahrgastrechte geltend gemacht werden können.
Interessant wäre es wirklich.
Ich denke, wenn man über die Ersatzweg die übliche Verspätung, ab der die Erstattungen fällig werden, erhält, dann bekommt man etwas. Also gar nicht, weil die Ersatzwege nicht mehr als 60 Minute länger sein dürften.
Interessanter wird es, wenn jemand mit einer reinen DB-Fahrkarte kommt, welche in den "innerstädtischen Linien" nicht gültig ist. Die Anzahl davon betroffener Fahrgäste dürfte aber auch bei Null liegen.