Besteht denn da keine "Bedienungspflicht", es handelt sich doch um keine Linie im Freizeit- oder Ausflugsverkehr ?
Einem Busunternehmer würde demgegenüber wohl die Konzession entzogen werden, wenn er seine Linie so oft, warum auch immer, nicht fährt ?
Einem Busunternehmer würde demgegenüber wohl die Konzession entzogen werden, wenn er seine Linie so oft, warum auch immer, nicht fährt ?