28. 12. 2022, 11:58
Der Gemeinschaftstarif des VVS sagt:
"§ 15
Ausschluss von Ersatzansprüchen
Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen
oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche; in-
soweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen"
Ansonsten gelten im Eisenbahnverkehr die Fahrgastrechte. Dafür müsste man aber mehrmals im Monat eine Verspätung von über 60 Minuten haben.
Möglicherweise kann man bei deutlicher Verschlechterung auch eine Sonderkündigung eines frisch abgeschlossenen Abos erreichen (das noch keine 12 Monate läuft, wo also eine Nachzahlung fällig wäre) oder auch eine Sonderkündigung innerhalb des laufenden Monats (wenn z.B. eine Linie spontan eingestellt wird).
Das ist aus meiner Sicht alles was möglich ist. Ansonsten muss man das Preis-/Leistungsverhältnis akzeptieren oder sein Abo kündigen.
"§ 15
Ausschluss von Ersatzansprüchen
Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen
oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche; in-
soweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen"
Ansonsten gelten im Eisenbahnverkehr die Fahrgastrechte. Dafür müsste man aber mehrmals im Monat eine Verspätung von über 60 Minuten haben.
Möglicherweise kann man bei deutlicher Verschlechterung auch eine Sonderkündigung eines frisch abgeschlossenen Abos erreichen (das noch keine 12 Monate läuft, wo also eine Nachzahlung fällig wäre) oder auch eine Sonderkündigung innerhalb des laufenden Monats (wenn z.B. eine Linie spontan eingestellt wird).
Das ist aus meiner Sicht alles was möglich ist. Ansonsten muss man das Preis-/Leistungsverhältnis akzeptieren oder sein Abo kündigen.