13. 10. 2022, 13:14
Das Schild zeigt aber "Fußgängerzone" und nicht "Gehweg".
Das Zusatzschild zeigt "Radfahrer frei" und sonst nichts.
Wenn die Zufahrt zu irgendwelchen (vmtl. ehemaligen) PP erlaubt wäre, benötigt es ein weiteres Zusatzschild "Zufahrt zu Stellplätzen frei".
Dieses fehlt aber hier.
Ergo: es gilt das Verbot der Zufahrt für sämtliche Pkw und Lkw.
Bsp. dazu direkt vor meiner Praxis hier in Stgt.-Mitte:
Straße ist als Fußgängerzone mit 2 Zusatzzeichen gekennzeichnet, obwohl sich die
wenigen privaten Stellplätze NICHT sichtbar - im Innenhof (nicht öffentlich) hinter einem Tor - befinden.
Somit bereits 2 Strafzettel à € 60,- kassiert, weil ich VOR meiner eigenen Praxis ausgeladen habe.
Das Zusatzschild zeigt "Radfahrer frei" und sonst nichts.
Wenn die Zufahrt zu irgendwelchen (vmtl. ehemaligen) PP erlaubt wäre, benötigt es ein weiteres Zusatzschild "Zufahrt zu Stellplätzen frei".
Dieses fehlt aber hier.
Ergo: es gilt das Verbot der Zufahrt für sämtliche Pkw und Lkw.
Bsp. dazu direkt vor meiner Praxis hier in Stgt.-Mitte:
Straße ist als Fußgängerzone mit 2 Zusatzzeichen gekennzeichnet, obwohl sich die
wenigen privaten Stellplätze NICHT sichtbar - im Innenhof (nicht öffentlich) hinter einem Tor - befinden.
Somit bereits 2 Strafzettel à € 60,- kassiert, weil ich VOR meiner eigenen Praxis ausgeladen habe.