11. 10. 2022, 16:10
(07. 10. 2022, 08:09)zweidreisieben schrieb: Ja, die angezeigte Liniennummer bei Betriebsfahrten ist totaler Schwachsinn und verwirrt die Fahrgäste nur - warum macht man das? Für das Fahrpersonal gibt es doch die Kurstafeln zur Orientierung. Habe das noch nie verstanden.
Man sieht es immer wieder, dass Fahrgäste in Betriebsfahrten einsteigen, weil eben noch die Liniennummer angezeigt wird. Als bspw. die U13 wochenlang am Wilhelmsplatz endete, konnte man täglich beobachten, wie Fahrgäste dort einsteigen wollten - der Fahrer musste dann Lautsprecherdurchsagen machen oder persönlich nach hinten laufen, um diese wieder rauszuschmeißen. Total unnötig und mal wieder nicht aus der Sicht des durchschnittlichen Fahrgastes gedacht.
"totaler Schwachsinn"
"habe ich noch nie verstanden"
Aha. Verstehe ich es richtig, dass hier (mal wieder) Ahnung durch Meinung ersetzt wird?
Ich muss zugeben, dass mir das aktuelle Regelwerk der Zahnradbahn nicht vorliegt, aber das historische habe ich studiert und da ist folgendes herausgekommen: In den 1950er-Jahren hat man Versuche mit dem Zugfolgesignal gemäß BOStrab gemacht ("Tannenbaum"). Diese waren nicht von Erfolg gekrönt, da schlecht erkennbar. Man ist daher beim bis dahin funktionierenden System geblieben: Der Vorzug/die Vorzüge zeigen ein E als Liniensignal, der Letze eine 30 bzw. eine 10. Dabei ist es egal, ob der letzte Zug für Fahrgäste freigegeben ist oder nicht. Ursprünglich gab es reflektierende Vorstecktafeln (kreisrund) auf der Höhe des Wagenbodens an der Front des Zuges, die in einem Zugbündel entweder ein schwarzes E auf weißem Grund (mit im Lack eingelassenen Glasperlen für die Reflexion)(Vorzug) oder ein X-Kreuz, ebenfalls schwarz auf reflektierendem Weiß (letzter Zug im Bündel), gezeigt haben. Diese hat man dann nicht mehr gebraucht, als die Zahnradbahnwagen der Serie 101-104 und die Vorstellwagen mit Brose-Liniennummernkasten auf dem Dach ausgerüstet waren.
Insofern gab es immer gute Gründe, so zu schildern, wie man das Tat. Da ein Zug, der keinen Vorzug hat, auch dann der letzte ist, wenn er nicht in Betrieb ist und als Betriebsfahrt gegen einen im Halbstundentakt fahrenden Regelkurs pendelt, würde er nach dem alten Reglement also auch 10 zeigen müssen. Wie gesagt: ich weiß nicht, was im aktuellen Regelwerk steht. Aber dass das jeman das "noch nie verstanden" hat ist, quod erat demonstrandum, kein Beweis für totalen Schwachsinn. Den ich insoweit eher beim Autoren als beim vom ihm geschilderten Inhalt vermuten könnte, wenn ich heute nicht so gut drauf wäre.
Schöne Grüße sendet
BW76
P.S.: Möchten die Herren Bergbahnärzte mich hier vielleicht ergänzen?