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Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2026
(24. 08. 2022, 16:33)glx schrieb: Also für nächstes Jahr sollte man erwarten, dass eine ganze Ersatzflotte bereitsteht, wenn es die DB AG mal wieder nicht hinbekommt.
Nein! Ein nächstes Mal darf es nicht geben. Die Bahn ist verpflichtet, den Fahrplan zu erfüllen und die Kunden korrekt und hindernisfrei von A nach B zu befördern und darf sie auch nicht nach gusto ändern, nur weil sie es aus dem Vorfall (Der Vorfall von vor einem Jahr und heute ist insgesamt eine echte Katastrophe) letztes Jahr nichts gelernt hat. Die Bahn sollte beim ET430, wenn es nicht anders geht, die Wartung häufiger durchführen lassen, oder das Umlaufkonzept vollständig ändern, damit ein einziger Zug noch seltener die Panoramabahn befährt, oder auf die Panoramabahn fährt ET423. D.h. auf den Linien S1 bis S3, sowie auf der Strecke zwischen Herrenberg und Bietigheim über Feuerbach, ist anstelle von ET 430 ET 423 einzusetzen und auf den Linien S4 bis S6, sowie S60 soll ET 430 fahren. Und das hätte man schon zu Beginn der Bauarbeiten machen sollen.

Eine SEV kommt nur als letzte Mittel, wenn die Strecke unterbrochen wird, zum Beispiel, wenn Bauarbeiten durchgeführt wird, oder die Gleise aus welchen Gründen auch immer, nicht befahrbar ist, in Betracht. Die nichtbefahrbarkeit des Gleises muß triftig begründet werden.
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RE: Sperrung der Stammstrecke in den Sommerferien 2021 - 2023 - von Jack Lanthyer - 24. 08. 2022, 18:26

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