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Streckensperrungen und Betriebsunterbrechungen 2022
#89
In der BOStrab ist der Betrieb eines Tunnels klar geregelt.

"§49
(2) Auf Sicht dürfen nicht fahren
1. Züge unabhängiger Bahnen,
2. Züge straßenabhängiger Bahnen
a) bei Streckenhöchstgeschwindigkeit über 70 km/h,
b) in Tunneln.
...
(5) Eingleisige Streckenabschnitte dürfen nicht gleichzeitig in beiden Richtungen befahren werden. Dies muß sichergestellt sein
1. bei Fahren auf Sicht durch Fahrsignale nach § 21 Absatz 3 Nummer 2,
2. bei Fahren auf Zugsicherung durch Zugsicherungsanlagen nach § 22.
...
Bei vorübergehend eingleisigem Fahrbetrieb kann diese Forderung auch durch andere Maßnahmen erfüllt werden."


Jetzt gibt es für mich nur wenige geeignete Maßnahmen, um die Sicherheit bei einem vorübergehend eingleisigen Fahrbetrieb zu gewährleisten (wobei hier auch noch geklärt werden müsste, wie lange "vorübergehend" sein kann): 
a. ein Pendelzug, so dass Gegenverkehr ausgeschlossen werden kann.
b. Schritttempo
c. Fahren auf Befehl (wobei ich hier die betrieblichen Vorschriften der SSB nicht kenne).

Ich bin jedenfalls sehr froh, dass die SSB hier das Pendelzugverfahren angewandt hat.

edit: gem. (3).3 ist Fahren auf Anweisung (ergo Befehl) nur bei Störungen zulässig. Eine geplante Streckenunterbrechung ist aber keine Störung.
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RE: Streckensperrungen und Betriebsunterbrechungen 2022 - von Holger2 - 20. 06. 2022, 18:30

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