16. 04. 2022, 22:28
(15. 04. 2022, 05:34)ET430 schrieb:(14. 04. 2022, 21:03)AlexB2507 schrieb:Zitat:[...] auf den Längsseiten Name und Betriebssitz des Unternehmers; die Genehmigungsbehörde kann statt dessen Geschäftszeichen oder Wappen zulassen [...]Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bokra...ffa4b3082c
Ich glaube DT8 du missverstehst hier die BoKraft. Es geht um den Besitzer des Fahrzeugs. Oft ist auf der vorderen Tür das Busunternehemen und der Firmensitz angegeben. Das ist sicher gemeint. Ich glaube kaum das Fischle und die SSB eine Praxis einführen würden, welche der BoKraft zuwider ist. Bei der SSB wir stattdessen das Logo an beiden Seiten angebracht.
DT8 hat doch auch gar nicht geschrieben, dass die Anzeige laut BOKraft nicht so sein dürfte, sondern nur, dass sie laut BOKraft nicht so sein muss, was wiederum Micha behauptet hatte...
So ist es. Ich habe nur gesagt, dass die Anzeige nicht dazu dienen kann (wie behauptet wurde), die Forderungen der BOKraft zu erfüllen. Ich verstehe echt nicht, wie man meinen Post so missverstehen kann.