14. 04. 2022, 21:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14. 04. 2022, 21:10 von AlexB2507.)
Zitat:[...] auf den Längsseiten Name und Betriebssitz des Unternehmers; die Genehmigungsbehörde kann statt dessen Geschäftszeichen oder Wappen zulassen [...]Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bokra...ffa4b3082c
Ich glaube DT8 du missverstehst hier die BoKraft. Es geht um den Besitzer des Fahrzeugs. Oft ist auf der vorderen Tür das Busunternehemen und der Firmensitz angegeben. Das ist sicher gemeint. Ich glaube kaum das Fischle und die SSB eine Praxis einführen würden, welche der BoKraft zuwider ist. Bei der SSB wir stattdessen das Logo an beiden Seiten angebracht.
Fährt ab auf GT4, DoT4, O307 und co.
Der offizielle SHB-Blog: shb-ev.com
Der offizielle SHB-Blog: shb-ev.com