13. 04. 2022, 07:43
Es muss doch auf den Inhaber der Konzession einer Linie hingewiesen werden, wenn ein Wagen mit der Beschriftung eines anderen Unternehmers darauf eingesetzt wird.
Auch z.B. auf dem 64er und 66er wird es so gehandhabt, dass das unter dem Ziel im Display erscheint.
Was spricht denn dagegen ?
Auch z.B. auf dem 64er und 66er wird es so gehandhabt, dass das unter dem Ziel im Display erscheint.
Was spricht denn dagegen ?