(15. 02. 2022, 00:49)dt8.de schrieb: Da kommen scheinbar einige in Versuchung.Da läßt sich erahnen wieviele da schon links abgebogen sind ohne daß eine Stadtbahn in der Nähe war.
Aus dem Artikel: "...verbotswidrig wenden", ist das nicht doppelte Verneinung? Müßte doch eigenlich lauten "gebotswidrig wenden".