21. 01. 2022, 23:10
(21. 01. 2022, 22:29)Micha schrieb: Seit wann ist es denn verboten, sein Fahrrad auf dem Gehweg abzustellen, vorausgesetzt eine angemessene Restbreite verbleibt ?
Und wenn ich halt keine Garage am Haus habe, gibt es Schlösser und einen (Laternen-)pfahl...
Du hast Recht, erlaubt ist es prinzipiell schon. Aber in der Praxis ist es so, dass die meisten Anwohnerstraßen mit einer Breite von ca. 5 - 6 m geplant werden. So geben es auch die einschlägigen Richtlinien, also die RASt06 vor Dann ist das Parken am Rand mit ausreichender Restbreite für LKW's, vorallem das Müllfahrzeug und Feuerwehr, möglich.
Bei den Gehwegen wird dann aber bei der Breite gespart und man liegt bei ca. 1,00 m bis 1,50 m, was auch durch die Regelwerke abgedeckt ist, aber eben keine Fahrradabstellung vorsieht. Damit liegt man in einem Bereich, bei dem es mit abgestelltem Fahrrad am Wegerand schnell vorbei ist mit der "angemessenen Restbreite", die ja tatsächlich auch gar nicht so genau definiert ist. Auf dem Gehweg stehen dann meistens auch noch die Laternen, die ich zwar zum Anschließen nutzen könnte, die aber ja dann selbst schon die Wegbreite einschränken. Außerdem sind Laternen ja nicht zur Fahrradabstellung gedacht, denn da muss ja auch mal gewartet und instandgehalten werden und dann ist das Fahrrad im Weg.
Und ganz ehrlich, wenn das Gehwegparken für Fahrräder genauso seit Jahrzehnten bei den Straßenplanungen mitgedacht worden wäre und wie auf der Straße für PKW praktisch immer Platz dafür freigehalten werden würde, dann hätte ich damit auch kein Problem. Das ist aber eben nicht so. Und deshalb wäre mein Anspruch schon, als Radfahrer und Fahrradbesitzer gleichwertig behandelt zu werden, wie wenn ich ein Auto hätte und in Wohnungsnähe immer auch öffentliche Flächen zur Verfügung gestellt bekäme. Man bekommt ja schließlich auch mal Besuch oder hat bzw. mietet sich ein Lastenrad.