07. 01. 2022, 23:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07. 01. 2022, 23:58 von Strohgäubahner.)
In dem Beitrag von Böhmermann geht es ja aber auch gerade um den Aspekt, dass man im untersten Einkommensbereich oder mit Sozialleistungen nicht einmal in der Lage sein kann, das Sozialticket zu erwerben. Und dann stellt sich eben die Frage, ob man damit wirklich soziale Teilhabe ermöglicht, bzw. alleine die Erledigung von Behördenterminen, Arztterminen, etc. als Basis. Da hilft dann eben auch die Ordnungswidrifk nichts, die kann so gar noch schlimmer enden, da beim Bußgeld ja das Einkommen keine Rolle spielt sind Menschen mit niedrigen Einkommen davon ja mehr betroffen. Und wenn ich das Bußgeld nicht bezahlen kann, gehe ich am Ende ja auch ins Gefängnis, bis ich Privatinsolvenz angemeldet habe, denn bei den im Beitrag geschilderten Betroffenen wurde ja auch keine Haftstrafe verhängt sondern Ersatzhaft fällig, weil die Geldstrafe nicht bezahlt wurde.