04. 01. 2022, 19:20
Zu einer Strafanzeige schon beim ersten Mal kommt es auch deswegen nicht, weil der Vorsatz nicht nachweisbar ist. Für eine Verurteilung wäre das aber erforderlich.
Anders sieht es aber aus, wenn noch etwas anderes hinzukommt: Angabe falscher Personalien bei der Kontrolle, gefälschter/veränderter Fahrschein und ähnliches. Hier ist der Vorsatz erkennbar und das gibt nach dem, was ich so gehört habe, durchaus schon beim ersten Mal eine Strafanzeige.
Anders sieht es aber aus, wenn noch etwas anderes hinzukommt: Angabe falscher Personalien bei der Kontrolle, gefälschter/veränderter Fahrschein und ähnliches. Hier ist der Vorsatz erkennbar und das gibt nach dem, was ich so gehört habe, durchaus schon beim ersten Mal eine Strafanzeige.