01. 02. 2009, 18:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01. 02. 2009, 18:52 von A streetcar named desire.)
(01. 02. 2009, 15:50)snowtrain schrieb: Aber wenn ein ganz normaler Fahrgast, der nicht alles im Kopf hat (kann man ja schließlich auch nicht von ihm verlangen) an den Bahnsteig kommt und einfach nur weiß "Es ist jetzt nach 9 Uhr" - dann kann man ihm doch nicht an den Karren fahren, nur weil er in einen Zug eingestiegen ist, der eigentlich um 8.58 Uhr ab Hbf fahren sollte. (...) Also alles was recht ist - aber man kann jede Vorschrift GEGEN den Kunden auslegen. Ich würde sie FÜR die Kunden auslegen.
Womit wir wieder bei dem Punkt wären "Kullanzen an die sich die Kontrolleure halten, die aber nicht öffentlich kommuniziert werden". Ich kann mir nicht vorstellen dass da jemand ein Fass aufmacht von wegen Schwarzfahren und so. Da hier aber die Bestimmungen diskutiert werden (nicht deren Auslegung in der Praxis) fassen wir einfach die letzten fünf Seiten in einem Satz zusammen: Es ist gemäß der geltenden Bestimmungen nicht erlaubt.