01. 02. 2009, 16:20
(01. 02. 2009, 15:06)Fahrkartenbenutzer schrieb:(01. 02. 2009, 14:37)JeDi schrieb: Ist es - in den Tarifbestimmungen zum Baden-Württemberg-Ticket. Wenn die Internettrottel von VVS und Bahn Bahn und NVBW zu blöd sind, das richtig einzupflegen...Wenn dem so ist (und warum sollte dem nicht so sein) ist das ein Beschäftigungsprogramm für Juristen.
Viele Grüße
Ramiro
Warum sollte es ein Fall für die Juristen sein? Ich denke doch, dass auf den Sites angegeben ist, dass "Alle Angaben ohne Gewähr" sind. Das lässt heute keiner mehr weg.
Darum kann man den Betreiber auch nicht aufknüpfen, wenn er etwas Falsches oder Unvollständiges angibt. Gut, auf den Karten selbst sollte Gewähr da sein, sonst könnte man immer sagen "Schreibfehler - stimmt doch nicht; 40€ bitte"
Grüße
eep50
Grüße:
eep50
eep50