01. 02. 2009, 15:06
Hallo,
Eindeutig? Die schreiben aber nichts über die Geltungsdauer sondern über einen Fahrtbeginn vor der Geltungsdauer -- das paßt eher zu JeDis Beitrag Is nehme den Zug um 08:55 und dafür brauche ich einen gültigen Fahrschein (Das BW-Ticket ist ja noch nicht gültig) und weil es nur Fahrscheine bis zum "nächsten" Bahnhof gibt, brauche ich den -- egal, wie lange ich dann mit zwei gültigen Fahrscheinen fahre.
Viele Grüße
Ramiro
(01. 02. 2009, 14:46)henchen2410 schrieb: Habe spontan nur diese etwas veraltete Version gefunden:
http://www.pro-bahn.de/fakten/zbs/bwt.htm
Zitat von dort
"Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrscheine zum gewöhnlichen Fahrpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug fahrplanmäßig ab 09.00 Uhr erreicht, zu lösen."
Damit zählt eindeutig der fahrplanmäßige Abfahrtszeitpunkt und nicht die tatsächliche Uhrzeit.
MfG
henchen2410
Eindeutig? Die schreiben aber nichts über die Geltungsdauer sondern über einen Fahrtbeginn vor der Geltungsdauer -- das paßt eher zu JeDis Beitrag Is nehme den Zug um 08:55 und dafür brauche ich einen gültigen Fahrschein (Das BW-Ticket ist ja noch nicht gültig) und weil es nur Fahrscheine bis zum "nächsten" Bahnhof gibt, brauche ich den -- egal, wie lange ich dann mit zwei gültigen Fahrscheinen fahre.
(01. 02. 2009, 14:37)JeDi schrieb: Ist es - in den Tarifbestimmungen zum Baden-Württemberg-Ticket. Wenn die Internettrottel von VVS und Bahn Bahn und NVBW zu blöd sind, das richtig einzupflegen...Wenn dem so ist (und warum sollte dem nicht so sein) ist das ein Beschäftigungsprogramm für Juristen.
Viele Grüße
Ramiro