01. 02. 2009, 14:46
Habe spontan nur diese etwas veraltete Version gefunden:
http://www.pro-bahn.de/fakten/zbs/bwt.htm
Zitat von dort
"Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrscheine zum gewöhnlichen Fahrpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug fahrplanmäßig ab 09.00 Uhr erreicht, zu lösen."
Damit zählt eindeutig der fahrplanmäßige Abfahrtszeitpunkt und nicht die tatsächliche Uhrzeit.
MfG
henchen2410
http://www.pro-bahn.de/fakten/zbs/bwt.htm
Zitat von dort
"Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrscheine zum gewöhnlichen Fahrpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug fahrplanmäßig ab 09.00 Uhr erreicht, zu lösen."
Damit zählt eindeutig der fahrplanmäßige Abfahrtszeitpunkt und nicht die tatsächliche Uhrzeit.
MfG
henchen2410