01. 12. 2021, 20:08
(01. 12. 2021, 18:34)A streetcar named desire schrieb: Die x-beliebige Stadtbahnfahrt ist halt im Zweifel notwendig, damit die Leute an den Arbeitsplatz kommen. Die Besichtigungsfahrt (Spaßveranstaltung) ist das eben nicht. Ich finde die Entscheidung nachvollziehbar (aber natürlich trotzdem schade).
Bei der Veranstaltung tragen die Verkehrsfreunde die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln und sind im Zweifel auch haftbar, da es sich um eine private Veranstaltung und nicht um ÖPNV handelt. Siehe auch den Strafbefehl gegen damals-noch-nicht-OB Nopper bei der Wahlkampf-Schifffahrt, welche auch als Privatveranstaltung eingestuft wurde (und der war da nur Teilnehmer).
Ich kann es nicht nur verstehen, ich hätte es auch so gemacht. Ich weiß, was wir damals im Sportverein meines Sohns für Diskussionen wegen der Verantwortung hatten und eine Veranstaltung abgesagt haben, weil letztendlich keiner in die offizielle Haftung wollte. Nicht nur wegen des Risikos einer Strafe, sondern auch wegen der moralischen falls es doch zu einem Ausbruch durch die Veranstaltung kommt.