(30. 11. 2021, 12:04)glx schrieb: Dazu gehört aber auch der Absatz 3
Zitat:(3) Auf besonderen und unabhängigen Bahnkörpern einschließlich der Bahnübergänge im Sinne des § 16 Absatz 4 Satz 4 und 6 nehmen die Züge nicht am Straßenverkehr teil.
So funktionierte es auch, dass früher S4 Züge in Karlsrhe mit 120 Meter langen Fahrzeugen bis zum Gottesauer Platz fahren konnten oder in Hannover und Frankfurt 100 Meter lange Stadtbahzüge eingesetzt werden können.
https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-l...52490.html
Kein Problem, wenn man Platz für unabhängige Bahnkörper hat ;-)