(31. 01. 2009, 18:34)A streetcar named desire schrieb: @R11: Deiner Logik folgend, entsteht auch für niemanden eine Unannehmlichkeit oder Schaden wenn jemand ohne Fahrschein mitfährt. Und überhaupt, "die Bahn fährt doch sowieso..."
Kontrolleure sind nunmal dazu da, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Wie mein Vorschreiber schon anmerkte entsteht in diesem Fall dem Betreiber ein Schaden und daher ist das dann auch klar zu Ahnden.
Zu deiner Anmerkung, daß die Bahnen ja sowiso fahren möchte ich anmerken, daß dies eben nur der Fall ist wenn genügend Leute auch das Verkehrsmittel nutzen. Um dies zu erreichen gehört es eben dazu dem Kunden ein attraktives Angebot zu machen. Die Leute möchten von A nach B und das unter anderem möglichst unkompliziert. Und wenn ich wegen jeder Kleinigkeit (und 5 min vor Ende der Sperrfrist mit einem Rad in eine nicht volle Bahn einzusteigen ist für mich so etwas) den Kunde dann so behandle läuft man Gefahr eben diesen Kunden zu verlieren. Das kann es ja dann auch nicht sein. Ein Kontrolleur hat auch hier Spielraum!
Meine Erfahrung aus Beobachtungen heraus ist eh, daß die Kontolleure bei der SSB gleich heftiger vorgehen als bei der DB. So habe ich jedenfalls den Eindruck aus meinen Beobachtungen heraus.