14. 09. 2021, 18:05
nach § 8 Nr. 4 BOKraft ist es Busfahrern untersagt, während der Beförderung von Fahrgästen "Tonrundfunkempfänger" zu anderen als betrieblichen oder Verkehrsfunk-Hinweisen zu benutzen. Das gilt auch für Radios mit geringer Lautstärke, d.h. die Lautstärke spielt überhaupt keine Rolle.
Grüße: Silvia Weiß