(05. 07. 2021, 20:32)JoJo schrieb: Laut http://www.vvs.de/stammstreckensperrung/ gilt das sogar für Baden-Württemberg-Fahrkarten und Metropoltageskarten, wobei nicht dabei steht, ob das örtlich beschränkt ist oder BaWü-weit gilt. Die gleiche Frage auch für die 9-Uhr-Karten im Zusammenhang mit dem BW-Abo-Sommer.
Die Frage wurde derart beantwortet, dass der Abschnitt zur Gültigkeit von Fahrkarten komplett von http://www.vvs.de/stammstreckensperrung/ gelöscht wurde. Es ist jetzt auf https://www.s-bahn-stuttgart.de/s-stuttg...e--6050372 nur noch von VVS-Abos die Rede ...
Immerhin laut https://www.bwegt.de/ihr-nahverkehr/tick...wabosommer : "Ist bei einem Tarifangebot die zeitliche Gültigkeit in den Sommerferien erweitert, so gilt diese Erweiterung auch im Rahmen des bwAboSommers."
„Bitte beachten Sie: Dies ist ein Eilzug!“