13. 07. 2021, 15:45
(13. 07. 2021, 08:36)AFu schrieb: Hallole,
wie wird das nun gehandhabt, wenn ein Kontrolör jemand mit dieser Aussage "erwischt"?
Grüßle
AFu
Es wird die Frage zu klären sein, ob es dem ticketkaufwilligen Fahrgast zugemutet werden kann zu unterscheiden, ob dieses Plakat echt ist oder ob er es als Fälschung erkennen kann. Und dann wird zu klären sein, wie realistisch ein behauptetes kostenloses Nutzen (des kompletten Angebots?) ohne Ticketkauf ist. Das dürfte jedoch eher zu verneinen sein. Realistischer wäre eher, dass die SSB/VVS dann einen Zettel anbringt, dass man sich sein Ticket am nächsten Automaten lösen soll und ggf. bis dahin auch ohne Ticket fahren darf. Meistens ist aber immer auch noch eine Bushaltestelle vor Ort um dann ein Ticket im Bus zu lösen. Oder halt der Ticketkauf übers Internet/Smartphone.
(13. 07. 2021, 08:54)Micha schrieb: Die gleiche Frage könnte man stellen, was mit einem "Graufahrer" passiert,
der sich "die Beförderung (eben) nicht erschleicht", indem er öffentlich darauf hinweist (T-Shirt, Schild) dass er
sog. "schwarz fährt"
https://www.youtube.com/watch?v=KY8osngYNoo
Betrifft allerdings nur ein evlt. Strafverfahren wegen Leistungserschleichung. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird trotzdem fällig.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!