08. 07. 2021, 20:19
(08. 07. 2021, 16:43)Inselschreck schrieb:(08. 07. 2021, 15:59)dt8.de schrieb: Die EBO wurde in der Definition die Begriffe Bahnhof, Haltepunkt und Haltestelle etwas anders definiert als früher.welche Änderung?
Insoweit interessant, denn der Unterschied beim Bahnhof ist nur relevant, wenn man das "oder" in der von mir oben verwendeten Form (also auf den Zug bezogen) interpretiert.
Warum sollte man dann die Definition geändert haben. Wenn Deine Interpretation richtig wäre, dann wäre die Änderung nicht sinnvoll gewesen.
Alt: Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, überholen, kreuzen oder wenden dürfen
Neu: Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen
Allerdings erkenne ich, dass ich mit meiner Interpretation doch falsch lag: überholen und kreuzen kann man beides mit ausweichen ausdrücken - ich hatte ausweichen als kreuzen interpretiert und das überholen vermisst; halten fehlt jetzt aber.
(08. 07. 2021, 16:43)Inselschreck schrieb:Den Unterschied kenne ich schon, aber mir ist gerade nicht klar, was hat das mit der Definition einer Haltestelle zu tun hat? Oder willst Du damit nur sagen, dass eine Haltestelle kein ESig und damit keine Bahnhofsgrenze hat, S21 aber schon? Das würde ich noch nicht gelten lassen ;-)Zitat:Die Definition einer Haltestelle würde nämlich noch besser passen und wäre dann begrifflich auch konsistent mit der Haltestelle der SSB auf der anderen Seite des Bonatzbaus ;-)Darüber könnte man reden wenn es da nicht einen kleinen Unterschied zwischen Durchrutschweg und Gefahrpunktabstand gäbe