08. 07. 2021, 16:43
(08. 07. 2021, 15:59)dt8.de schrieb: Die EBO wurde in der Definition die Begriffe Bahnhof, Haltepunkt und Haltestelle etwas anders definiert als früher.welche Änderung?
Insoweit interessant, denn der Unterschied beim Bahnhof ist nur relevant, wenn man das "oder" in der von mir oben verwendeten Form (also auf den Zug bezogen) interpretiert.
Warum sollte man dann die Definition geändert haben. Wenn Deine Interpretation richtig wäre, dann wäre die Änderung nicht sinnvoll gewesen.
Zitat:Die Definition einer Haltestelle würde nämlich noch besser passen und wäre dann begrifflich auch konsistent mit der Haltestelle der SSB auf der anderen Seite des Bonatzbaus ;-)Darüber könnte man reden wenn es da nicht einen kleinen Unterschied zwischen Durchrutschweg und Gefahrpunktabstand gäbe
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Wir sehen ja nachher was für Signalbezeichnungen unter den ETCS-Tafeln stehen werden
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