08. 07. 2021, 15:04
(08. 07. 2021, 14:13)dt8.de schrieb:Das ist so nicht richtig, es gibt genug Bahnhöfe wo nicht alle Möglichkeiten auch durchführbar sind. Der Teilsatz beschreibt die betrieblichen Aufgaben der Betriebsstelle Bahnhof und kein Identifikationsmerkmal.(08. 07. 2021, 12:23)Besserwisser76 schrieb:Hiermit liegst Du falsch. Die Anlage muss die Möglichkeiten bieten, dass ein Zug eines davon wahlweise durchführen kann.(08. 07. 2021, 10:49)dt8.de schrieb: § 4 Abs. 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO):Es steht da ganz klar: Oder. Nicht und. Eines reicht also. Wenn ein Zug dort grundsätzlich enden oder halten oder überholen oder kreuzen oder wenden darf, dann ist es ein Bahnhof, denn Einfahrweichen und Einfahrsignale hat er auch.
„Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, überholen, kreuzen oder wenden dürfen. Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im allgemeinen die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen.“
Zitat:Dass die Anlage überhaupt nur eines davon ermöglichen muss ist aus der logischen Betrachtung heraus schon aus falsch, denn dann konnte auf den Satz komplett verzichten und es alleine von der Weiche abhängig machen. Denn halten kann ein Zug überall, dann wäre jede Betriebsstelle mit einer Weiche ein Bahnhof. und man bräuchte den zweiten Teil der Definition nicht.Ein Zug kann eben nicht überall "halten", das Halten bezieht sich hier nämlich auf einen planmäßigen Halt und nicht das einfache Stehenbleiben.
(07. 07. 2021, 20:33)Zweisystemer schrieb: Ich zähle da genug Weichen (mehr als eine...), um das Kriterium "Bahnhof" nach EBO zu erfüllenNicht jede Betriebsstelle mit Weichen ist ein Bahnhof, um was für eine Betriebsstelle es sich handelt ergibt sich aus der Signalisierung und der Festlegung des Infrastrukturbetreibers. gilt auch für das Beispiel Zazenhausen.
S21 ist faktisch als Bahnhof geplant und wird auch so gebaut.
Das hätte man in den Ausschreibungsunterlagen zu DKS auch schwarz auf weiß so nachlesen können als die noch online waren.
Es gibt auch genug andere Quellen die das nicht direkt bestätigen aber es unmöglich machen dass es sich um eine andersartige Betriebsstelle handeln kann.