(07. 07. 2021, 20:11)Spiek schrieb: § 7 Abs 2 EBO: "Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen [...] soll bei Neubauten 2,5 v.T. [= Promille] nicht überschreiten."Soll ist ja erst mal nur eine (starke) Empfehlung, keine Vorschrift. Unter bestimmten Umständen darf also davon abgewichen werden.
(07. 07. 2021, 23:01)dt8.de schrieb: Es muss aber auch das Kriterium erfüllt sein, dass Züge enden und beginnen können.Wie ist das definiert?
Am besten bitte auch eine neutrale Quelle angeben.