Ich denke es an der Zeit ein paar Punkte klar zu stellen.
Das Kneeling erfolgt nur auf Bedarf, d.h. wenn der Fahrer erkennen kann dass ein Rollstuhlnutzer in das Fahrzeug möchte oder es verlassen möchte. Da du AFu aber nicht mit einem Rolli unterwegs bist wird auch in der Regel nicht abgese3nkt. Ein generelles Kneelin ist nicht vorgesehen da
-es den Haltestellenaufenthalt verlängert
-die Technik empflindlich ist.
In Berlin wird generel abgesenkt die Mehrkosten für den Verschleiß am Fahrzeug wird der BVG extra abgegolten.
In der Regel haben die Busse eine Fußbodenhöe von 36 cm und können auf 24cm abgesenkt werden.
Die verbleibenden 6 cm können mit der Klapprampe, die dann 6% hat, überbrückt werden.
Die Klapprampe darf und sollte jeder Fahrgast ausklappen, da der Fahrer seine Kasse sichern muss, den Buss sichern muss, nach hinten gehen muss die Rampe ausklappen und nach deren Benutzung das gleiche in umgekehrter Reihenfolge.
Die in Stuttgart verwendeten Busborde haben eine Höhe von 18cm mit einer angeformten Fahrfläche. Diese Fahrfläche verhindert die Spurrillenbildung, die wiederum die Ursache für ein Aufsetzen der Busse sein könnne.
Die Schleifspuren rühren nicht zwingend von den Bussen her, der eine oder andere PKWFahrer meint immer noch, dass Bushaltestellen befahren werden können. Dies ist bei Hochborden selbst mit SUV nicht zwingend mehr möglich :-).
In der Regel wird darauf geachtet, dass die Busse gerade anfahren können und somit nicht überstreichen, auch wird darauf geachtet, dass keine Straßeneinläuge im Bereich der Hochborde eingebaut werden, da diese immer dazu neigen sich abzusenken. Dies führt zu Nickbewegungen am Bus, die dann evtl. zum Aufsetzen führen.
Wenn wiederrechtlich in der Zufahrt zur Haltestelle geparkt wird, ist das bisher gesagte allerdings nur schöne Theorie.
Peter
Das Kneeling erfolgt nur auf Bedarf, d.h. wenn der Fahrer erkennen kann dass ein Rollstuhlnutzer in das Fahrzeug möchte oder es verlassen möchte. Da du AFu aber nicht mit einem Rolli unterwegs bist wird auch in der Regel nicht abgese3nkt. Ein generelles Kneelin ist nicht vorgesehen da
-es den Haltestellenaufenthalt verlängert
-die Technik empflindlich ist.
In Berlin wird generel abgesenkt die Mehrkosten für den Verschleiß am Fahrzeug wird der BVG extra abgegolten.
In der Regel haben die Busse eine Fußbodenhöe von 36 cm und können auf 24cm abgesenkt werden.
Die verbleibenden 6 cm können mit der Klapprampe, die dann 6% hat, überbrückt werden.
Die Klapprampe darf und sollte jeder Fahrgast ausklappen, da der Fahrer seine Kasse sichern muss, den Buss sichern muss, nach hinten gehen muss die Rampe ausklappen und nach deren Benutzung das gleiche in umgekehrter Reihenfolge.
Die in Stuttgart verwendeten Busborde haben eine Höhe von 18cm mit einer angeformten Fahrfläche. Diese Fahrfläche verhindert die Spurrillenbildung, die wiederum die Ursache für ein Aufsetzen der Busse sein könnne.
Die Schleifspuren rühren nicht zwingend von den Bussen her, der eine oder andere PKWFahrer meint immer noch, dass Bushaltestellen befahren werden können. Dies ist bei Hochborden selbst mit SUV nicht zwingend mehr möglich :-).
In der Regel wird darauf geachtet, dass die Busse gerade anfahren können und somit nicht überstreichen, auch wird darauf geachtet, dass keine Straßeneinläuge im Bereich der Hochborde eingebaut werden, da diese immer dazu neigen sich abzusenken. Dies führt zu Nickbewegungen am Bus, die dann evtl. zum Aufsetzen führen.
Wenn wiederrechtlich in der Zufahrt zur Haltestelle geparkt wird, ist das bisher gesagte allerdings nur schöne Theorie.
Peter