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Sparmaßnahmen: SSB
#19
(12. 06. 2021, 23:52)Nahverkehr-RT schrieb:
(12. 06. 2021, 21:29)dt8.de schrieb: Aber aus solchen Regeln kann man nicht auf alle Mitarbeiter der Firma schließen, ich kenne jedenfalls keine Firma, in der alle Mitarbeiter in der Personalabteilung oder ähnlich sensiblen Bereichen arbeiten.
Bei uns ist das schon so eingerichtet, dass ich beispielsweise nichts dienstliches Zuhause ausdrucken kann - schon liegt es auch nicht herum. Für den Rest gibt es die Bildschirmsperre.

Mir sind Firmen bzw. Arbeitgeber bekannt, deren Mitarbeiter grundsätzlich mit Daten arbeiten die Pauschal als Vertraulich eingestuft sind.

Darum geht es aber nicht. Es geht um die angebliche Forderung, dass Homeoffice immer nur in einem abschließbaren Büro stattfinden darf.
In dem Link (https://www.haufe.de/personal/arbeitsrec...12256.html) mit dem das begründet werden soll, heißt es aber:
Zitat:Im Homeoffice muss sichergestellt sein, dass ausschließlich der Arbeitnehmer Zugang zu den im Zusammenhang mit seiner Arbeitstätigkeit anfallenden personenbezogenen Daten hat. Weder Familienangehörige, Mitbewohner noch sonstige Personen dürfen Zugriff auf die zu schützenden Daten erhalten. Aus diesem Grund sollten die Arbeitnehmer angehalten werden, nach Möglichkeit in einem Raum zu arbeiten, der für dritte Personen nicht uneingeschränkt frei zugänglich ist....
Damit gilt das gesetzlich erstmal nur, wenn (schützenswerte) personenbezogene Daten anfallen.
Für alle anderen Tätigkeiten gibt es keine gesetzliche Grundlage, warum ein Homeoffice nur in einem abschließbaren Raum stattfinden dürfte.

Was die Einstufung von Daten durch den Arbeitgeber und die damit vom Arbeitgeber gestellten Forderungen betrifft, ist das Sache des Arbeitgebers.
Ich schreibe nur, dass das keine gesetzliche Forderung ist, ohne die zu erfüllen Homeoffice nicht funktioniert.

(12. 06. 2021, 23:52)Nahverkehr-RT schrieb: Zum Teil haben zwar auch externe Dienstleister Zugriff auf solche Daten, aber hier wird durch diverse Maßnahmen (z.B. kein lokales Speichern sowie Ausdrucken) sichergestellt das die Daten auf „normalen Weg“ das Netzwerk verlassen. So wird neben dem User-Account auf dem Endgerät zusätzlich über VPN eine Verbindung zum Server hergestellt und erst hier können über die virtuelle Plattform auf Daten zugegriffen und bearbeitet werden. Ausdrucke erstellen ist nicht möglich und Speichern nur auf dem dazugehörigen Server möglich. Kopieren und Ausschneiden aus Datensätzen ist beschränkt auf die jeweilige Plattform auf der gearbeitet wird (lokal vs. virtuell), aber nicht übergreifend.
Das sollte Standard sein (ich weiß, ist es nicht). Das ist das, was ich mit
dt8.de schrieb:dass auf dem Laptop eben nix außer dem Citrix-Client sein darf.
gemeint habe.

(12. 06. 2021, 23:52)Nahverkehr-RT schrieb: Wird bei Bundes- als auch Landesbehörden angewendet und das auch schon vor Corona. Beispiele hierfür sind die Bundeswehr als auch Justizbehörden auf Länderebene. Höherwertig eingestufte Datensätze lassen sich nur bedingt bzw. nur bei entsprechender Zugriffsfreigabe öffnen.
Bundeswehr ist was anderes, weil dazu gibt es ja auch gesetzliche Grundlagen. Aber auf schon Länderebene willst Du nicht wissen, was da IT-unfähige Behörden machen.
Was Zugriffsrechte betrifft hat das nichts mehr mit Homeoffice zu tun, das gilt am regulären Arbeitsplatz ebenso. Das wird bei uns knallhart durchgesetzt, teilweise fehlen sogar schon Berechtigungen, die zur Arbeit erforderlich sind. Dann dauert halt mache Sache statt 10 Minuten einen ganzen Tag, weil man jemand Berechtigten einschalten muss. Bei uns ist die Angst vor den Aufsichtsbehörden größer als die Angst vor Unzufriedenheit wegen langer Bearbeitung.

(12. 06. 2021, 23:52)Nahverkehr-RT schrieb: Selbst bei diesem Maßnahmenpaketen für den Datenschutz bleibt immer ein Restrisiko. So könnte jemand mit dem Handy ein Foto der entsprechenden Daten machen ohne das es jemand bemerkt.
Das hat aber mit Homeoffice nichts zu tun. Die Wahrscheinlichkeit, dass das ein berechtigter Mitarbeiter macht ist höher, als dass das ein Familienangehöriger macht, der vom Inhalt keine Ahnung hat.
Und dann geht es immer noch darum, welche Daten das sind. Firmeninterne Daten, die nicht von der DSGVO erfasst sind, sind ein Problem, welches die Firma alleine zu regeln hat, und DSGVO-relevante Daten sollten nicht allzu viele Mitarbeiter zu sehen bekommen.
Die Forderungen, die gesetzlich vorgegeben sind, betreffen mit der DSGVO auch nur DSGVO-relevante Daten. Die Baupläne für den neuen Fusionsreaktor mögen zwar ein ganz wichtiges Betriebsgeheimnis sein, fallen aber nicht unter die DSGVO und damit auch nicht unter eine allgemeine Forderung nach abschließbarem Homeoffice. Was der Arbeitgeber aber dafür an Schutz fordert, ist dessen ureigenste Sache, aber eine gesetzliche Pflicht für ein abschließbares Zimmer gibt es da nicht (außer der Arbeitgeber fordert das da von sich aus - was er natürlich darf)
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