12. 06. 2021, 20:28
(12. 06. 2021, 18:56)dt8.de schrieb: blendest dabei aber völlig aus, dass es auch die Variante mobiles Arbeiten gibt, die auch zuhause stattfinden kann.Bei mobilen Arbeiten steht das Wort "mobil" und nicht dauerhaft an der gleichen Stelle. Also ist es schon ein Unterschied, ob mal mal zu Hause arbeitet oder es eben dauerhaft tut. Und genau davon wurde in Posting #1 geschrieben.
(12. 06. 2021, 18:56)dt8.de schrieb: Für den Datenschutz reicht - wenn es überhaupt unter den Datenschutz fallende Dokumente gibt - ein abschließbarer Schrank oder Rollcontainer oder sowas.Es mag sein, dass der Datenschutzbeauftrage meiner Firme etwas "ängstlich" ist, aber wir haben das ausdrücklich in unserer BV drinnen. Schon alleine auch wegen "blicken über die Schulter" (auf den Bildschirm) oder "lauten Telefonieren".
Bei Haufe steht zwar hier nur ein "sollte", wenn es um den nicht direkt zugänglichen Raum geht, aber das ist meiner Meinung nach schon als starke Empfehlung aufzufassen.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrec...12256.html
Ein Schlafzimmer ist generell erst einmal, zumindest für den eventuellen Lebensgefährten, frei zugänglich.