27. 05. 2021, 08:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27. 05. 2021, 08:13 von metalhead.)
(26. 05. 2021, 20:42)Stromabnehmer schrieb: [...]
Davon abgesehen muss man die SSB-Stadtbahn-Haltestelle der SSB-Stadtbahnlinie U1, die mit DT8-Soppeltriebwagen betrieben wird, die Vaihingen Viadukt genannt wird und bald von einer anderen Linie angefahren wird und vielleicht auch nicht oder doch, gar nicht umbauen, da sie vermutlich weniger als 1000 Fahrgäste pro Tag hat. Deshalb gilt sie automatisch als barrierrefrei. Stuttgart-Zazenhausen ist zum Beispiel aus diesem Grund auch barrierrefrei, genauso wie Rudersberg Bahnhof mit der übermäßig steilen Rampe.
Deshalb:
Die Haltestelle ist bereits barrierrefrei.
Quelle:
www.youtube.com/watch?v=3QEhrH4df24
Die Haltestelle Vaihingen Viadukt ist nicht barrierefrei. Das von dir genannte und in der verlinkten Quelle angegebene Kriterium ist eines, das sich die Deutsche Bahn für ihre eigenen Bahnhöfe selbst setzt. Zumindest wenn man dem plusminus-Beitrag im Link glaubt. Wie die DB selbst ihre eigenen Bahnhöfe bewertet hat mit der SSB aber überhaupt nichts zu tun. Es ist auch fraglisch, ob es überhaupt für den Halt Zazenhausen irgendeine besondere Bedeutung hat. Denn bei der SSB und per Definition des Gesetzesteextes auch für den Halt Zazenhausen gilt allein das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Das PBefG schreibt bis zum 1.1.2022 die "vollständige Barrierefreiheit" vor (§ 8, Abs. 3). Ausnahmen sind möglich, wenn diese im Nahverkehrsplan benannt und begründet werden. Wenn die Haltestelle Vaihingen Viadukt mit Begründung (z.B. Sehr aufwändiger Ausbau nicht durch Fahrgastzahlen zu rechtfertigen) ausgenommen wird, entspricht sie zwar dem PBefG, Barrierefrei wird sie dadurch aber immernoch nicht. Und ich bin mir sicher, dass auch Zazenhausen höchstens über diese Schiene PBefG-Konform werden kann, auch wenn die DB das intern, abseits von der tatsächlichen rechtlichen Situation, anders bewerten mag.
Zum Beitrag von Markus.EM, den ich nun nicht nochmal vollständig zitieren möchte:
Im Grunde werden ja mit viel textlicher Ausschmückung drei Vorschläge gemacht:
1. zwei Aufzüge von der Brücke zu den Seitenbahnsteigen
2. ein Aufzug auf einen neu zu bauenden Mittelbahnsteig
3. Eingleisige Führung mit nur einer Bahnsteigkante
zu 1. und 2.: Die zwei Aufzüge würden bedeuten, dass der Überweg entfallen müsste oder auf die andere verlegt werden müsste. Das verschlechtert die Situation für alle, die keinen Aufzug benötigen und ist, wie im Beitrag erwähnt, sehr teuer und kaum zu rechtfertigen. Theoretisch könnte man auch nur einen Aufzug bauen, sofern man bergseitig den Bahnsteigwechsel mit zwei kurzen Rampen und Gleisüberweg ermöglicht. Auch das ist aber für alle anderen Nutzer nicht ideal. Der Mittelbahnsteig ist wegen der Gleisaufweitung kaum sinnvoll dort unterzubringen und würde auch noch eine Verengung der Straße erfordern. Das wäre aber noch viel aufwändiger und teurer, als zwei Aufzüge zu bauen und würde eine mehrwöchige Vollsperrung erfordern. Außerdem müsste auch die heutige Treppe völlig neu gebaut oder aufgegeben werden. Das steht nun wirklich in keinem Verhältnis. Dann eher ein Aufzug und bergseitiger Bahnsteigwechsel.
zu 3.: Eingleiseige Abschnitte sind immer die schlechteste Lösung. Einen betriebssicheren Fahrplan zu entwickeln, der vernünfite Wendezeiten und Umsteigebeziehungen zwischen den Linien ermöglicht, ist aj schon kompliziert genug. Außerdem weiß man nie was die Zukunft bringt, mehr Linien, Streckenerweiterungen, Doppeltraktion. Jedesmal tut so etwas noch mehr weh. Außerdem werden Verspätungen leicht dann auch noch auf entgegenkommende Züge übertragen. Wo es irgendwie möglich ist, sollte es immer bei zwei Gleisen bleiben.