(12. 05. 2021, 11:27)AlexB2507 schrieb: Hallo Alleno,
Die Wandgestaltung an den Treppenaufgängen gibt es schon seit geraumer Zeit. Auch in Untertürkheim und in Zuffenhausen hat man die Bahnhofsanlagen so versucht aufzuwerten.
Die ungewollte Bahnhofs "Verschönerung" brauchst du hier nicht zu dokumentieren...
Ja das Gleis 1a muss verlängert werden...das ist aber schon lange bekannt
Was ist dein Problem mit der BR 430? Es kommt immer wieder zu Einsätzen von ihr auf der S5 (bin da kein Profi was die Fahrzeugeinteilung bei der S-Bahn betrifft). Das gibt es schon länger und wird es auch in Zukunft geben. Könnte sogar mehr werden wenn die neuen 430er geliefert werden. Das ist weder ungewöhnlich noch verboten. Ich freue mich immer über sie, denn aus Fahrgastsicht finde ich sie bequemer, als die BR 423.
Und die BR 423 sind keine Quitschies, die Bezeichnung ist nämlich der BR 425 vorbehalten (auch wenn die Fahrzeuge verwand sind).
VG Alex
Graffiti sollten nie dokumentiert werden, da man damit die Täter bestätigt.
Da die 426 Bonsai-Quietschies sind, kann die Bezeichnung gar nicht den 425 vorbehalten sein. Ich meine sie auch für 423 gehört zu haben, die ja den identischen quietschenden Antrieb haben. Aber gilt das nicht auch für 422 und 430?