05. 04. 2021, 17:49
(04. 04. 2021, 16:24)automan schrieb: Aber es geht doch um eine Ausnahme von der StVO und keine Ausnahme von der BOStrab, oder?
EDIT: Nein ist tatsächlich die BOStrab die diese 75m Regel aufstellt.
Selbst wenn Du es ja schon erkannt hast: die StVO ist da gar nicht einschlägig, denn nach dieser wäre die Fahrzeuglänge ohnehin auf 20,75m beschränkt.