04. 04. 2021, 22:14
In vielen Städten mit Stadtbahnsystemen werden Züge > 75m eingesetzt, darunter auch in Stuttgart. Da scheint die Ausnahme die Regel zu sein. Und ich erinnere mich dunkel, dass einmal jemand erwähnt hat, dass auch Stadtbahnen auf eigenen Gleiskörpern de jure als Teilnehmer am Straßenverkehr gelten, solange der Grund, auf dem sich der Gleiskörper befindet, im Flächennutzungsplan als Straße ausgewiesen ist und man Straßen mit einer Stadtbahnstrecke in der Mitte eigentlich in zwei Straßen und eine Bahntrasse zerlegen müsste, damit diese Beschränkung nicht mehr gilt. Das wäre aber wahrscheinlich alberner, als so über diese Beschränkung hinweg zu sehen.