04. 04. 2021, 16:05
(04. 04. 2021, 15:21)Micha schrieb: Solche Genehmigungen müssten doch längst vorliegen, wenn z.B. bei Störungen die U7 in DoTra via U15 (Süd) geführt wird,
was schon öfters vorkam.
Sie liegen auch für Heslach vor, ein- und ausrückende Züge der U11. Vermutlich wird man die auch nicht verweigern können, weil es für diese 3 m einen technischen Grund gibt, aber keinen Grund, die Ausnahme zu verweigern. Nach Lust und Laune darf auch kein Amt entscheiden.
Allerdings ist m.W. nicht das AföO zuständig, sondern das dürfte von der Bahnaufsicht kommen.