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U1 ab 2016 in DoTra nach Heslach, U14 von Mühlhausen bis Vaihingen
Mich irritiert etwas, dass die SSB offenbar stillschweigend davon ausgehen, für den Betrieb mit DT 8-Doppeltraktionen auf der Heslacher Ortsdurchfahrt eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Schließlich sind diese (je nach Baureihe) ca. 3 Meter länger als die nach BOStrab und StVO im Straßenraum zulässigen 75 Meter. Und die Heslacher Ortsdurchfahrt hat nun einmal keinen Besonderen oder gar Unabhängigen Gleiskörper. Sie ist mit über 1 km Länge auch nicht vergleichbar mit dem kurzen Stück auf der Hohenheimer Straße, wo das Auswärtsgleis im Straßenraum liegt: Dort lässt sich das mit etwas gutem Willen als verlängerter Bahnübergang interpretieren. Es geht in Heslach auch nicht ausschließlich um Ein- und Ausrücker, sondern um einen Regelbetrieb im 5-Minuten-Takt. Was passiert eigentlich, wenn die notwendige Ausnahmegenehmigung verweigert oder später zurückgenommen wird?
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Nachrichten in diesem Thema
U1 ab 2016 [??] in DoTra nach Heslach - von Micha - 27. 07. 2017, 22:24
U1 ab 201x in DoTra nach Heslach - von Micha - 17. 05. 2018, 20:47
U1 ab 2016 (?) in DoTra nach Heslach - von Micha - 30. 07. 2018, 21:51
War: U1 in DoTra nach Heslach... - von Micha - 02. 08. 2018, 09:59
War: U1... in DoTra nach Heslach... - von Micha - 16. 11. 2018, 23:58
RE: U1 ab 2023 in DoTra nach Heslach - von Mario - 21. 11. 2019, 09:04
RE: U1 ab 2016 in DoTra nach Heslach, U14 von Mühlhausen bis Vaihingen - von Rainer [S] - 04. 04. 2021, 14:56

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