04. 04. 2021, 14:56
Mich irritiert etwas, dass die SSB offenbar stillschweigend davon ausgehen, für den Betrieb mit DT 8-Doppeltraktionen auf der Heslacher Ortsdurchfahrt eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Schließlich sind diese (je nach Baureihe) ca. 3 Meter länger als die nach BOStrab und StVO im Straßenraum zulässigen 75 Meter. Und die Heslacher Ortsdurchfahrt hat nun einmal keinen Besonderen oder gar Unabhängigen Gleiskörper. Sie ist mit über 1 km Länge auch nicht vergleichbar mit dem kurzen Stück auf der Hohenheimer Straße, wo das Auswärtsgleis im Straßenraum liegt: Dort lässt sich das mit etwas gutem Willen als verlängerter Bahnübergang interpretieren. Es geht in Heslach auch nicht ausschließlich um Ein- und Ausrücker, sondern um einen Regelbetrieb im 5-Minuten-Takt. Was passiert eigentlich, wenn die notwendige Ausnahmegenehmigung verweigert oder später zurückgenommen wird?