08. 11. 2020, 22:52
Ja, eine Besonderheit des Wahlsystems in BW - in keinem anderen Bundesland geht sowas.
(In Sachsen gibt es auch nicht eine Stichwahl zwischen zwei Kandidaten, es können aber nur Kandidaten aus dem ersten Wahlgang erneut antreten)
Übrigens heißt auch nur bei uns das kommunale Parlament auch in Städten "Gemeinderat" - überall sonst "Stadtrat/Stadtvertretung"
(In Sachsen gibt es auch nicht eine Stichwahl zwischen zwei Kandidaten, es können aber nur Kandidaten aus dem ersten Wahlgang erneut antreten)
Übrigens heißt auch nur bei uns das kommunale Parlament auch in Städten "Gemeinderat" - überall sonst "Stadtrat/Stadtvertretung"