05. 01. 2009, 01:20
(05. 01. 2009, 01:00)sprudel91 schrieb: Kann eigentlich jemand die entsprechende Tatortfolge aufnehmen, bzw. mir rechtzeitig Bescheid sagen, wenn sie ausgestrahlt wird, damit ich sie aufnehmen könnte? Könnte dann gerne auch die Folge irgendwo bereitstellen. Weiß denn jemand wie das rechtlich geregelt ist?
Erlaubt ist die Weitergabe nur im näheren Freundeskreis. Ein entsprechendes "öffentliches" Angebot (z.B. hier im Forum) *nach* der Aufnahme der Sendung ist nicht erlaubt.
Wenn Du aber vor der Ausstrahlung die Aufträge zur Aufnahme erhälst, es dann nur diesen Leuten zur Verfügung stellst und andere darauf nicht zugreifen können, sollte Dir wahrscheinlich keiner etwas anhaben können.
Ich bin aber kein Rechtsanwalt.