(21. 09. 2020, 21:32)Holger schrieb: Ich möchte hier einmal darauf hinweisen, wie das mit der Rechtschreibung bei ß und ss ist, denn an verschiedenen Stellen im Forum scheint da nicht alles bekannt zu sein.Ähnlich bei Straßennamen, auch da gilt über die Eigennamenregelung die alte Schreibweise weiter.
Die Regel nach der neuen Rechtschreibreform lautet:
Wird der Vokal vor ß lang gesprochen, dann schreibt man ß. z.B. im Wort Straße
Wird der Vokal vor ss kurz gesprochen, dann schreibt man ss, z.B. im Wort Schloss
Beim Alten Schloß könnte man eine Art Eigennamenregelung gelten lassen, dann kann das ß dabei auch durchgehen. Richtigerweise wäre hier aber tatsächlich Doppel-S.
Das führt zu der Situation, dass man den Schloßplatz und die Schloßstraße mit ß schreibt, das Alte und das Neue Schloss aber mit ss. Die Eigennamenregelung wurde hier scheinbar nicht genutzt, im amtlichen Stadtplan sind beide Schlösser mit ss geschrieben, der Platz aber mit ß.
Und dann gab es da noch so eine Sache, dass manche über IBIS gesteuerte Anzeigen früher keine Umlaute und ß darstellen konnten. Intern musste das als ae, ss usw. programmiert werden, manche zeigten daher die Umschreibung an, andere wandelten jede Umschreibung (ae) automatisch um (in ä). Bei ss wurde das nicht gemacht, das hätte z.B. bei einer Petersstrasse zu einer seltsamen Anzeige geführt.
Zumindest wurde mir das mal so erklärt, als ich mich da mal an den Betreiber gewandt hatte (war nicht die SSB, die hatten damals noch Zielfilme)