05. 09. 2020, 21:46
Ja stimmt. Richtigerweise muss man sagen, dass die Linienvergabe per Vorabankündigung im EU Amtsblatt angekündigt wurde und dann vollzogen wurde, da es innerhalb 3 Monaten keine Einwändungen gegeben hat.
Für die Eigenwirtschaftlichkeit gelten sehr strenge Richtlinien. Es reicht nicht nur, die gleichen Linien zuschussfrei anzubieten. Das Angebot muss besser sein und der Anbieter muss schlüssig darlegen können, dass er die Leistungen über den gesamten Zeitraum leisten kann. Daran sind die Anträgein Esslingen gescheitert.
Was den Nahverkehrsplan angeht, da hat sich die Stadt ganz schön über den Tisch ziehen lassen. Im Prinzip wird darin das Liniennetz der 80er Jahre manifestiert. Die maximale Entfernung sollte max. 500m zur nächsten Haltestelle sein, außer bei x, y oder z. Dies wird kaum irgendwo erreicht. Zum Vergleich: In Frankdurt sind es 350m.
Holger
Für die Eigenwirtschaftlichkeit gelten sehr strenge Richtlinien. Es reicht nicht nur, die gleichen Linien zuschussfrei anzubieten. Das Angebot muss besser sein und der Anbieter muss schlüssig darlegen können, dass er die Leistungen über den gesamten Zeitraum leisten kann. Daran sind die Anträgein Esslingen gescheitert.
Was den Nahverkehrsplan angeht, da hat sich die Stadt ganz schön über den Tisch ziehen lassen. Im Prinzip wird darin das Liniennetz der 80er Jahre manifestiert. Die maximale Entfernung sollte max. 500m zur nächsten Haltestelle sein, außer bei x, y oder z. Dies wird kaum irgendwo erreicht. Zum Vergleich: In Frankdurt sind es 350m.
Holger