01. 09. 2020, 15:23
Die ganze Theorie zu A-, B- und C-Kursen interessiert aber insofern nicht, weil Neuwagen vorgesehen und bestellt sind, aber meinen Informationen nach erst im November geliefert werden sollten.
Wenn die Lieferfristen der Fahrzeughersteller vorhersehbar länger sind als der Zeitraum von Auftragsvergabe bis Betriebsaufnahme (und das sind sie hier), dann hat das Besteller zu verantworten und es werden keine Strafzahlungen fällig, immerhin war das eine Ausschreibung unter nicht-Normalbedingungen.
Das ist vermutlich auch der Grund, warum Kategorie B zugelassen war. Sonst hätte man so kurzfristig wahrscheinlich überhaupt keine Bewerber gehabt, denn wo sollten denn so kurzfristig Neuwagen herkommen? Wobei B gar nicht schlechter als A ist, denn man hat zwar anfänglich ältere Fahrzeuge, da diese aber im laufenden Vertrag ersetzt werden müssen (ich kenne hier die Bedingungen nicht, oft aber durch Neufahrzeuge), hat man dann im späteren Lauf des Vertrags sogar neuere Fahrzeuge als bei A.
Wenn die Lieferfristen der Fahrzeughersteller vorhersehbar länger sind als der Zeitraum von Auftragsvergabe bis Betriebsaufnahme (und das sind sie hier), dann hat das Besteller zu verantworten und es werden keine Strafzahlungen fällig, immerhin war das eine Ausschreibung unter nicht-Normalbedingungen.
Das ist vermutlich auch der Grund, warum Kategorie B zugelassen war. Sonst hätte man so kurzfristig wahrscheinlich überhaupt keine Bewerber gehabt, denn wo sollten denn so kurzfristig Neuwagen herkommen? Wobei B gar nicht schlechter als A ist, denn man hat zwar anfänglich ältere Fahrzeuge, da diese aber im laufenden Vertrag ersetzt werden müssen (ich kenne hier die Bedingungen nicht, oft aber durch Neufahrzeuge), hat man dann im späteren Lauf des Vertrags sogar neuere Fahrzeuge als bei A.