04. 08. 2020, 08:39
(26. 07. 2020, 11:23)Stromabnehmer schrieb: Laut Bostrab darf der Einstieg sich in keinem Fall über der Flurhöhe befinden, d.h. aus drr Stadtbahn nur nach unten aussteigen, aber nicht mit Stufe nach oben. (Bahnsteig muss tiefer sein als Einstieg.)Hallo,
ich möchte hierzu noch ergänzen, dass hier vor einigen Jahren eine Änderung der BOStrab vorgenommen wurde, früher war das tatsächlich strikter geregelt. Die eigentlichen Gründe für die Höhenunterschiede in Stuttgart wurden inzwischen allerdings schon genannt und der aktuelle Verordnungstext ist ja schon zitiert.
Viele Grüße
BW 76